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Wir sind dessen bewusst, dass die Fragen bezüglich Steuerbuchhaltung nicht zu den einfachsten gehören. Deshalb überlassen wir diese unserer Buchhaltung :-) Besonders schwierig sind alle Fragen bezüglich Mehrwertsteuer. Aus diesem Grund finden Sie nachfolgend eine Liste mit Fragen und Antworten, die Ihnen bei der Lösung Ihrer Probleme und bei der Beantwortung der grundlegenden Frage helfen sollen:
Wenn Sie Käufer sind, ist es für die Ausstellung einer Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer von Bedeutung, was für Status des Unternehmens der Verkäufer hat. Es spielt keine Rolle, ob Sie Mehrwertsteuerzahler sind - wichtig ist hier, ob der Verkäufer der Mehrwertsteuerzahler ist.
Sie können das schnell und einfach prüfen, wenn Sie die USt-IdNr,. Ihres Verkäufers haben - diese Nummer finden Sie oft auf der Webseite seines Geschäftspartners, in Impressum, oder in der Korrespondenz (z.B. im Angebot oder auf der Proforma-Rechnung). Sie können auch den Händler nach seiner USt-IdNr. direkt fragen - er sollte diese Frage nicht ablehnen, da solche Informationen nicht zu den personenbezogenen Daten gehören.
Wenn Sie die USt-IdNr. des Verkäufers haben, sollen Sie diese Nummer dann auf dem VIES-Portal prüfen, ob sie gültig ist. Wie läuft das ab? Besuchen Sie bitte die Webseite http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/?locale=de, wählen Sie das Mitgliedsstaat aus, tragen Sie im Feld die MwSt-Nummer ein, und dann klicken Sie auf den Button PRÜFEN.
Wenn die Ware von einem Unternehmer aus einem EU-Mitgliedsstaat an einen anderen Unternehmer aus einem anderen EU-Mitgliedstaat verkauft wird, liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb vor. Haben beide Geschäftsparteien gültige USt-IdNr., soll dann eine Nettorechnung mit Hinweis auf die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung ausgestellt werden.
In Deutschland gibt es bestimmte Regelungen, wenn es um die gewerbliche Tätigkeit geht. Die Händler haben schon viele Formen der Handelstätigkeit zur Verfügung: Kleingewerbe, Gbr, GmbH etc. Es reicht nicht nur die passende Form der Tätigkeit zu wählen, die Händler sollen auch die Regeln für die Rechnungsstellung genau kennen und sorgfältig anwenden.
Wenn Sie Ihre Ware auch an die Kunden aus anderen EU-Ländern verkaufen wollen, sollen Sie unbedingt die UST-IdNr haben.
Ohne USt.IdNr. können Sie die Ware natürlich in den EU-Ländern bestellen, aber zu den folgenden Bedingungen.
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