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Bei manchen Angeboten, besonders bei Restposten- und Konkurswaren oder Überschüssen, wird oft der Gesamtpreis für das ganze Sortiment angegeben. Diese Lösung scheint einfacher und bequemer zu sein – letztendlich verkaufen wir Waren als das Ganze, also die Angabe des Stückpreises kann als sinnlos erscheinen. Ist das wirklich so? Nicht immer :-)
Es ist viel einfacher einzuschätzen, ob die Waren attraktiv für den Käufer sind, und insbesondere für dessen Kunden. Die im Großhandel gekauften Waren sollten langfristig in den Einzelhandel gelangen, wo ausschließlich dieses Preisformat genutzt wird.
Nicht nur, weil er niedriger ist. Hier spielen unsere täglichen Lebensgewohnheiten eine Rolle und wir sind doch meistens Verbraucher, auch wenn wir uns beruflich mit dem Großhandel beschäftigen.
Bevor sich der Käufer für ein bestimmtes Angebot entscheidet, überprüft er verschiedene Angebotsquellen. Ihm diese Tätigkeit zu erschweren ist nutzlos – der Preis, obwohl wichtig, ist nicht der einzige Entscheidungsfaktor beim Kauf eines Restpostens.
Im äußersten Falle :-) Wenn das Angebot keine handelsüblichen Produkte enthält (Fertigungsstraßen, Maschinen-Sets), ist die Angabe vom Gesamtpreis begründet. In jedem anderen Fall ist es besser, den Stückpreis anzugeben.
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