Melden Sie sich für den FREE Newsletter an - bleiben Sie auf dem Laufenden!
Verpassen Sie nicht die täglichen Updates über neue Produkte und Neuigkeiten auf Merkandi. Erhalten Sie einen Rabattcode für die Registrierung beim Start.
Viktorianisches Mädchenkostüm, mittel, 7–9 Jahre – historisches Kinderkostüm Entdecken Sie die bezaubernde Welt des viktorianischen Zeitalters mit unserem eleganten viktorianischen Mädchenkostüm! Dieses authentische Kinderkostüm ist perfekt für historische Veranstaltungen, Schulaufführungen oder einfach nur für kreatives Spiel zu Hause. Produktmerkmale: Größe: Mittel, geeignet für Kinder im Alter von 7-9 Jahren Inhalt: Langes Kleid und Haube für eine authentische Darstellung Material: Hochwertige, strapazierfähige und weiche Stoffe für ganztägigen Komfort Design: Bodenlanges Kleid in Marineblau mit weißer Spitzenverzierung und Puffärmeln Vielseitigkeit: Ideal für Buchtage, historische Nachstellungen und Spielspaß zu Hause Warum dieses Kostüm eine hervorragende Wahl ist: Hochwertige Materialien: Genießen Sie Komfort und Haltbarkeit, die es Kindern ermöglicht, sich frei zu bewegen und zu spielen. Authentisches Design: Das stilvolle Kleid und die Haube fangen perfekt die Eleganz der viktorianischen Zeit ein. Bildungswert: Fördern Sie die Vorstellungskraft und Kreativität Ihrer Kinder, während sie Geschichte und Literatur durch Verkleiden erkunden. Vielseitige Verwendungsmöglichkeiten: Von historischen Nachstellungen bis hin zu fantasievollem Spiel bietet dieses Kostüm unendliche Möglichkeiten. Komfortable Passform: Entwickelt für uneingeschränktes Spielen, sorgt das Kostüm für Bewegungsfreiheit und Spaß. Das viktorianische Mädchenkostüm ist die ideale Kombination aus Stil, Komfort und Spaß, die in keiner Kostümsammlung fehlen sollte. Lassen Sie Ihre Kinder in die faszinierende Vergangenheit eintauchen und erleben Sie stundenlangen Spielspaß!
Verpassen Sie nicht die täglichen Updates über neue Produkte und Neuigkeiten auf Merkandi. Erhalten Sie einen Rabattcode für die Registrierung beim Start.